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Herzlichen Glückwunsch!
Haben Sie doch noch einen freien
Parkplatz gefunden?! Das freut mich natürlich für Sie! Aber haben Sie auch
gesehen, für wen dieser Parkplatz eigentlich reserviert ist?
Für Menschen mit Handicap, in diesem Falle sogar speziell
für mich. Die Stadt Gelsenkirchen hat mir mit Schreiben vom 18.12.2002 die
Gewährung eines Parksonderrechts durch Anordnung des Zeichen 314 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Zusatz 1044-11 "Nur Schwerbehinderte
mit Parkausweis Nr. 119" erlaubt.
Da Sie keinen Ausweis ins Fenster gelegt haben, gehe ich
davon aus, daß Sie in Ihrem Leben bisher Glück hatten und von Behinderung
verschont geblieben sind. Viele andere hatten dieses Glück nicht. Die
Menschen mit Handicap sind aber auf die wenigen Behindertenparkplätze angewiesen.
Selbst Schwerbehinderte mit einem Ausweis, der sie eigentlich zum Parken auf
Behindertenparkplätzen berechtigt, dürfen hier nicht parken.
Und das Argument: "Ich war doch nur 2 Minuten weg" gilt
nicht. Wenn ein Mensch mit Handicap vorbeikommt und Parken möchte, dann ist
er Parkplatz besetzt. Und warten, ob es "nur 2 Minuten" sind, ist kaum
realistisch! Stimmen Sie mir da nicht auch zu?
Natürlich bin ich überzeugt von der Sinnlosigkite meiner
völlig privaten Anprangerung von Falschparkern im Internet. Trotzdem werde
ich die Fahrzeuge, die auf dem für mich eingerichteten Parkplatz parken,
hier
aufführen.
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05.11.2005 23.34Uhr |
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14.01.2006 21.01Uhr |
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28.11.2006 18.05Uhr |
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02.12.2006 21.15Uhr |
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06.01.2007 00.15Uhr |
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08.03.2007 21.15Uhr |
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15.04.2007 20.30Uhr |
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09.03.2010 19.30Uhr |
Ps: Die Polizei hat übrigens weniger Verständnis! Bußgeld
und ggf. Abschleppen können schnell bis zu 200 Euro kosten. Und Sie haben
doch bestimmt Besseres mit Ihrem Geld vor! Oder?
Ihr Reiner Glöckner
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