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Herzlichen Glückwunsch!

Haben Sie doch noch einen freien Parkplatz gefunden?! Das freut mich natürlich für Sie! Aber haben Sie auch gesehen, für wen dieser Parkplatz eigentlich reserviert ist?

Für Menschen mit Handicap, in diesem Falle sogar speziell für mich. Die Stadt Gelsenkirchen hat mir mit Schreiben vom 18.12.2002 die Gewährung eines Parksonderrechts durch Anordnung des Zeichen 314 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit dem Zusatz 1044-11 "Nur Schwerbehinderte mit Parkausweis Nr. 119" erlaubt.

Da Sie keinen Ausweis ins Fenster gelegt haben, gehe ich davon aus, daß Sie in Ihrem Leben bisher Glück hatten und von Behinderung verschont geblieben sind. Viele andere hatten dieses Glück nicht. Die Menschen mit Handicap sind aber auf die wenigen Behindertenparkplätze angewiesen.

Selbst Schwerbehinderte mit einem Ausweis, der sie eigentlich zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt, dürfen hier nicht parken.

Und das Argument: "Ich war doch nur 2 Minuten weg" gilt nicht. Wenn ein Mensch mit Handicap vorbeikommt und Parken möchte, dann ist er Parkplatz besetzt. Und warten, ob es "nur 2 Minuten" sind, ist kaum realistisch! Stimmen Sie mir da nicht auch zu?

Natürlich bin ich überzeugt von der Sinnlosigkite meiner völlig privaten Anprangerung von Falschparkern im Internet. Trotzdem werde ich die Fahrzeuge, die auf dem für mich eingerichteten Parkplatz parken, hier aufführen.

05.11.2005 23.34Uhr
14.01.2006 21.01Uhr
  28.11.2006 18.05Uhr
  02.12.2006 21.15Uhr
06.01.2007 00.15Uhr
08.03.2007 21.15Uhr
15.04.2007 20.30Uhr
09.03.2010 19.30Uhr

Ps: Die Polizei hat übrigens weniger Verständnis! Bußgeld und ggf. Abschleppen können schnell bis zu 200 Euro kosten. Und Sie haben doch bestimmt Besseres mit Ihrem Geld vor! Oder?

Ihr Reiner Glöckner

 

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